Verkehrsleitung
Jeder Betrieb im gewerblichen Güterkraftverkehr benötigt eine Erlaubnis/Lizenz
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis/Lizenz
Die Erteilung der Erlaubnis/Lizenz erfolgt, wenn der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er
- persönlich zuverlässig
- finanziell leistungsfähig und
- fachlich geeignet ist.
Kann die fachliche Eignung nicht nachgewiesen werden ist es möglich einen externen Verkehrsleiter zu benennen
Aufgaben des Verkehrsleiters
Die „tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“ ist laut gesetzlicher Definition die Kernaufgabe des Verkehrsleiters. Die EU-VO 1071/2009 konkretisiert diese Aufgaben im Artikel 4 Absatz 2 b):
- das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
- die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
- die grundlegende Rechnungsführung
- die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
- die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherheit)
Die Aufzählung dieser Fachbereiche ist nicht abschließend und muss ggf. ergänzt werden.
Wir bieten eine Tätigkeit als externer Verkehrsleiter an, bei Intersse vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns.